Rechtsanwälte2021-05-02T15:04:27+00:00

Seit der Gründung im Jahr 1999 ist unsere Sozietät stetig gewachsen. Neben unseren Mandaten im Medien- und Kulturbereich beraten und vertreten wir eine Vielzahl an Unternehmen verschiedenster Branchen.

Unsere juristische Expertise umfasst das Urheber- und Medienrecht, das Internet-, Marken- und Wettbewerbsrecht sowie die Schwerpunkte Wirtschafts-, Vertrags-, Arbeits-, Gesellschafts- und Insolvenzrecht. Einen Überblick über unsere Leistungen finden Sie hier.

Wir legen Wert auf eine fundierte, umfassende und persönliche Betreuung. Je nach Rechtsgebiet und Auftragsumfang arbeiten wir in individuell für Sie zusammengestellten Teams. Zusätzlich steht Ihnen unser Netzwerk an internationalen Kooperationspartnern zur Verfügung.

Leistungen
Leistungen

Wir betreuen unsere mittelständischen Mandanten in allen wirtschafts- und vertragsrechtlichen Fragen. Wir erstellen und verhandeln insbesondere Lizenz-, Nutzungs-, Kauf- und Mietverträge und beraten Sie in allen handelsrechtlichen Angelegenheiten. Wir verfügen darüber hinaus über langjährige Erfahrungen bei der gerichtlichen Geltendmachung von vertraglichen Ansprüchen im Rahmen von Zivilprozessen.

Wir vertreten bundes- und weltweit Urheber, Künstler und Kreative jeglicher Couleur (Musik- und Buchautoren, Interpreten, Regisseure und Schauspieler, Grafiker und Designer, Musik- und Filmproduzenten, Bühnen- und Kostümbildner, Journalisten, Softwareentwickler etc.) sowie diverse Medienunternehmen (Werbe- und Kommunikationsunternehmen, Musik-, Buch- und Hörbuchverlage, Tonträgerhersteller, Konzertveranstalter und Filmproduktionsunternehmen).

Wir beraten, verhandeln und gestalten alle denkbaren Vertragstypen. Wir vertreten die Interessen unserer Mandanten gegenüber ihren Geschäftspartnern, gegenüber Verwertungsgesellschaften (GEMA, GVL, VG Wort, VG Bild-Kunst etc.) und unterstützen sie insbesondere bei Urheberrechts- bzw. Leistungsschutzrechtsverletzungen. Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt dabei in der gerichtlichen Geltendmachung und Abwehr solcher Ansprüche.

Das Gesellschaftsrecht greift in dem Moment, wo sich mindestens zwei Parteien zu einem gemeinsamen Zweck zusammentun. Wir betreuen unsere Mandanten bei der Gründung von Gesellschaften (GmbH, GbR, Verein, Startups), der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Satzungen.

Wir beraten und vertreten Sie bei gesellschaftsinternen Auseinandersetzungen und beraten GmbH-Geschäftsführer und andere Organe in allen gesellschaftsrechtlichen Fragen.

Wir beraten Sie dabei, Ihr geschäftliches Handeln, Ihr Leistungsangebot und Ihr Verhalten „im Markt“ in Übereinstimmung mit den wettbewerbsrechtlichen Regeln zu gestalten. So stellen beispielsweise zahlreiche Kennzeichnungs- und Informationspflichten, die für bestimmte Formen unternehmerischen Handelns sowie Leistungs- bzw. Produktangebote gelten, „Marktverhaltensregeln“ dar, deren Verletzung Ansprüche von Wettbewerbern und Verbänden auslösen können.

Sehen sich unsere Mandanten der Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche ausgesetzt oder stehen ihnen solche gegen unlauter handelnde Mitbewerber zu, vertreten wir unsere Mandanten ebenso außergerichtlich wie auch in gerichtlichen Verfahren. Hierbei lassen wir uns stets von dem Anspruch leiten, ein Ergebnis zu erreichen, das für unsere Mandanten nicht nur aus rechtlicher, sondern vor allem auch aus unternehmerischer Sicht am interessengerechtesten und angemessensten erscheint.

Wir verfügen über langjährige Erfahrung in der Beratung von Geschäftsführern und deren Gesellschaften im Zusammenhang mit einer drohenden oder bereits eingetretenen Insolvenz. Im Vorfeld der Insolvenz begleiten wir Sie bei der Erstellung und Umsetzung von Plänen zur außergerichtlichen Schuldenbereinigung und der Erstellung von Insolvenzplänen.

Besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Vertretung von Unternehmen und Geschäftsführern bei einer Inanspruchnahme durch Insolvenzverwalter in Anfechtungs- und Haftungsprozessen. Zu unseren Mandanten gehören auch mehrere Insolvenzverwalter, für die wir in Insolvenzverfahren Ansprüche der jeweiligen Masse gerichtlich geltend machen.

Wir beraten und vertreten in erster Linie Arbeitgeber und Führungskräfte, aber auch Arbeitnehmer, Betriebs- und Personalräte umfassend zu allen arbeitsrechtlichen Fragen. Wir prüfen und erstellen Ihre Arbeitsverträge, Aufhebungsvereinbarungen, Abmahnungen, Kündigungen und Betriebsvereinbarungen und begleiten Sie bei Betriebsübergängen. Wir unterstützen Sie bei der gerichtlichen und außergerichtlichen Durchsetzung Ihrer Ansprüche und vertreten Sie vor sämtlichen deutschen Arbeitsgerichten bis zum Bundesarbeitsgericht.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt in der Beratung und Vertretung von GmbH-Geschäftsführern und Vorständen – stets in enger Zusammenarbeit mit unserem gesellschaftsrechtlichen Departement. Hier unterstützen und beraten wir Sie umfassend bei der Aufnahme, Beendigung und Abwicklung ihrer Organtätigkeit. Wir prüfen und erstellen für Sie die entsprechenden Verträge und Beschlüsse und führen für Sie erforderliche Vergütungs- oder Abfindungsverhandlungen.

Das Internet bietet viel Raum und Möglichkeiten sowohl für Geschäfts- und Marketingmodelle als auch für vielfältige Interessenskonstellationen. Das so genannte „Internetrecht“ ist daher auch kein abgeschlossenes Rechtsgebiet, sondern umfasst eine Vielzahl von Rechtsfragen, die im Zusammenhang mit der Nutzung des und dem „Handeln im“ Internet bestehen. Es betrifft Bereiche im allgemeinen Zivilrecht, im Urheberrecht, im Wettbewerbsrecht, im Namens- und Markenrecht, im Medienrecht sowie im Datenschutzrecht.

Angesichts der fortlaufenden technischen Weiterentwicklung und den sich daraus ergebenden neuen Handlungs- und Geschäftsmöglichkeiten entwickelt sich auch die Gesetzgebung, Rechtsprechung und –anwendung stetig weiter. Hier bleiben wir für Sie stets auf dem neusten Stand.

Unsere Kanzlei steht für das gesamte Spektrum des Markenrechts zur Verfügung – von der ersten Idee bis zur eingetragenen geschützten Marke.

Wir entwickeln mit Ihnen Markenstrategien und begleiten Sie beim Namingprozess. Wir prüfen, ob das gewünschte Kennzeichen markenrechtlich schutzfähig ist und führen deutschlandweit, europaweit oder auch international Markenrecherchen für Sie durch. Wir begleiten Sie beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) durch das gesamte Anmelde- und Eintragungsverfahren Ihrer Marke.

Wir bieten Ihnen jegliche Vertragsgestaltung zur Lizenzierung, den Kauf und Verkauf Ihrer Marke an. Bei der Verletzung Ihrer Marken-, Namens- und Kennzeichenrechten verteidigen wir Sie gerichtlich und außergerichtlich. Durch unsere Kooperationen im Ausland bieten wir Ihnen die stringente internationale Entwicklung und Verwaltung Ihres Markenportfolios an. Ihre Marke ist bei uns in guten Händen.

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